1. Vertragliche Basis

  1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (die „Bedingungen“) für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen von FlexOfold APs („FlexOfold“).
  2. Für den Fall, dass alle Bestimmungen der Bedingungen mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen FlexOfold und einem Käufer in Konflikt stehen, haben die Bestimmungen der Vereinbarung vorherrschen.

 

2. Preis

  1. Alle Preise sind in DKK, EUR oder USD und der in der Rechnung angegebenen Mehrwertsteuer hinzugefügt. Die Preise enthalten keine Kosten im Zusammenhang mit Fracht, Transport oder Versicherung, es sei denn, sie werden ausdrücklich in der Rechnung angegeben.
  2. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, alle anwendbaren Zollabgaben und Steuern einzureichen und zu bezahlen.
  3. Wenn ein Handel mit einer anderen Währung als dänisch Kroner (DKK) vereinbart wurde, behält sich FlexOfold das Recht vor, Preisänderungen zu bewirken, die sich aus Änderungen der Wechselkurse vom Zeitpunkt der Zitate bis zur Zahlung ergeben.
  4. FlexOfold ist berechtigt, seine Preise mit einer Mitteilung von 30 Tagen anzupassen, und als allgemeine Regel müssen alle Preise am 1. Januar jedes Jahr angepasst werden.

 

3. Verkaufsmaterial

  1. Die Informationen und Daten, die in dem allgemeinen Verkaufsmaterial von FlexOfold angegeben sind, einschließlich Zeichnungen, Beschreibungen, technischen Dokumenten usw. bezieht sich ausdrücklich auf solche Informationen oder Daten.

 

4. Zahlung

  1. Die Zahlungsbedingungen sind wie in der Rechnung angegeben. Der Käufer zahlt eigene Bankgebühren und Überweisungsgebühren.
  2. Nach dem Fälligkeitsdatum wird die Zinsen in Übereinstimmung mit dem dänischen Gesetz über die Interessen berechnet und monatlich zusammen mit anderen Kosten im Zusammenhang mit der verspäteten Zahlung hinzugefügt.
  3. Der Käufer ist nicht berechtigt, eine Einrichtung gegen den Kaufbetrag zu bewirken, es sei denn, FlexOf hat diese Einrichtung schriftlich genehmigt.
  4. Wenn die Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Ermessensmeinung von FlexOfold nach dem Angebot von FlexOfold (wahrscheinlich erheblich reduziert wird), ist FlexOfold berechtigt, die Sicherheit oder die Einzahlung des Kaufpreises als Voraussetzung zu fordern Für die Ausführung der Bestellung.
  5. FlexOfold ist berechtigt, zukünftige Lieferungen an den Käufer auszusetzen, bis die Zahlung in allen Fälligkeiten in den Fällen erfolgt.

 

5. Eigentumspartierung

  1. Alle verkauften Produkte bleiben die Immobilie von FlexOfold, bis die Gesamtlieferung vollständig bezahlt wurde.

 

6. Lieferung

  1. Vereinbarte Lieferklauseln werden gemäß den zum Zeitpunkt der Schlussfolgerung der Vereinbarung in Kraft getretenen Inctererms ausgelegt.
  2. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, wird die Lieferung für Ex -Werke erstellt.
  3. FlexOfold behält sich das Recht vor, ganz oder teilweise zu liefern.

 

7. Haftung für Verzögerungen

  1. Die Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach der vereinbarten Lieferwoche gilt nicht als verzögerte Lieferung.
  2. FlexOfold haftet nicht für indirekte Verluste, einschließlich Betriebsverlust, Gewinnverlust oder anderer finanzieller Verluste, die dem Käufer oder Dritten aufgrund einer Verzögerung entstehen.
  3. Darüber hinaus haftet FlexOfold nicht für eine Verzögerung, es sei denn, die Verzögerung ist auf Nachlässigkeit von FlexOfold oder Dritten, für die FlexOfold verantwortlich ist, auf Nachlässigkeit zurückzuführen.

 

8. Haftung für Mängel

  1. Bei der Lieferung und bevor solche Produkte verwendet werden, muss der Käufer unverzüglich die übliche Überprüfung der gelieferten Produkte durchführen.
  2. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Anspruchsfehler, wenn die Forderung nicht später als 14 Tage ab dem Datum der Entdeckung des Mangels oder ab dem Datum, an dem der Käufer den Defekt entdecken sollte, schriftlich angesprochen wird.
  3. Die Haftung von FlexOfold für Mängel 36 Monate nach der Lieferung.
  4. FlexOfold haftet nicht für indirekte Verluste, einschließlich Betriebsverlust, Gewinnverlust oder anderer finanzieller Verluste, die dem Käufer aufgrund von Mängeln bei den gelieferten Produkten entstehen.
  5. FlexOfold ist berechtigt, alle Mängel, einschließlich der Ersatzlieferung, innerhalb eines angemessenen Zeitpunkts zu beheben, und es kann vom Käufer kein Anspruch angegeben werden, es sei denn, es wurde ein solches Rechtsmittel für FlexOfold angeboten.
  6. Für den Fall, dass Abhilfe oder Ersatzlieferung in der alleinigen Stellungnahme von FlexOfold nicht abgeschlossen werden kann, behält sich FlexOfold das Recht vor, eine proportionale Reduzierung zu gewährleisten oder die fehlerhaften Produkte gegen die Rückzahlung des Kaufpreises als vollständige und endgültige Abwicklung des Anspruchs des Käufers zurückzunehmen.
  7. Die Haftung von FlexOfold für einen Mangel gilt nicht für Mängel, die sich aus nicht oder schlechter Wartung, Fehlanwendung, Reparaturen Dritter ohne schriftliche Einwilligung und Anweisungen von FlexOfold ergeben, oder wenn es sich um einen Fall von Gewalt handelt.

 

9. Verwendung und Änderung der gelieferten Produkte

  1. FlexOfold ist nicht verpflichtet, Abhilfemaßnahmen auszuführen oder den Käufer zu entschädigen, wenn Mängel an den gelieferten Produkten die wahrscheinliche Folge des Missbrauchs der Produkte durch den Käufer oder die Verwendung der Produkte in Konflikt mit den von FlexOfold bereitgestellten Anweisungen sind.
  2. Für die Veranstaltung wurden Änderungen an Produkten durch den Käufer nach Lieferung vorgenommen, einschließlich der Keuchung der Produkte, flexofold muss - unabhängig von den festgestellten Mängel - nicht verpflichtet sein, die Produkte zurückzunehmen und/oder Rückerstattungen von Kaufbeträgen vorzunehmen. Unter diesen Umständen müssen Reparaturmänner das alleinige Recht des Käufers gegen Flexofold sein.

 

10. Produkthaftung

  1. FlexOfold haftet nur für fehlerhafte Produkte gemäß den obligatorischen gesetzlichen Bestimmungen im dänischen Gesetz zur Produkthaftung.
  2. Darüber hinaus haftet FlexOfold nur für Personenschäden, wenn nachgewiesen wird, dass die Verletzung durch die Fahrlässigkeit oder den Ausfall von FlexOf -Flex -Felf oder Dritten verursacht wurde, für den Flexofold verantwortlich ist.
  3. FlexOfold haftet nicht für den Betriebsverlust, den Gewinnverlust oder einen anderen finanziellen Verlust, der durch den Käufer oder Dritten aufgrund von Mängeln bei den gelieferten Produkten entstanden ist.
  4. Für den Fall, dass ein Produkthaftungsanspruch im Zusammenhang mit Dritten auf FlexOfolf erhoben werden sollte, ist der Käufer verpflichtet, Flexofolte in dem Maße zu entschädigen und zu entschädigen, in dem der Anspruch auf der Fahrlässigkeit, Handlungen oder Auslassungen des Käufers beruht.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, denselben Veranstaltungsort und das gleiche Recht im Falle eines Produkthaftungsverfahrens zu akzeptieren.
  6. Für den Fall, dass Dritte die Produkthaftungsansprüche gegen eine der Parteien geltend machen sollten, benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich.

 

11. Gewalt Majeure

  1. Unabhängig davon haftet Flexofold nicht für Verzögerungen oder Nichtdelikten, die sich teilweise oder teilweise aus der Gewaltstufe ergibt, einschließlich Krieg, ziviler Aufregung, Streiks, Aussperrung, Blockade, Exportverbots und Import Verboten, Anfalls, Währungsbeschränkungen Mangel an Waren, Feuer, Vandalismus, Diebstahl oder ähnlichen Umständen, die über die Kontrolle von FlexOf -Fold liegen.
  2. FlexOfold muss den Käufer schriftlich über solche Umstände unverzüglich informieren.
  3. Jede Partei ist von der Haftung befreit, die Vereinbarung zu kündigen, wenn die Leistung seit mehr als drei (3) Monaten aufgrund von Gewaltstufe unmöglich ist.

 

12. Einschränkung der Entschädigung

  1. Unabhängig davon ist FlexOfold nicht für Schäden oder Entschädigungen, die über den Kaufpreis für die betreffenden Liefer-/defekten Produkte hinausgehen, nicht zu zahlen.

 

13. Gesetz und Veranstaltungsort

  1. Jeder Streit, der zwischen den Parteien entstehen kann, gilt jedoch nicht mit dem Gericht in Kolding als Veranstaltungsort. Der internationale Verkauf von Warengesetz (CISG) gilt jedoch nicht.